Messerverbot: Ausnahmen für ausstellende Unternehmen

Messerverbot: Ausnahmen für ausstellende Unternehmen

Der Bundestag hat am 18. Oktober das „Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit“ verabschiedet. Eine zentrale Änderung betrifft den Umgang mit Messern im öffentlichen Raum. Für das Ausstellen von Messern gelten weiterhin Ausnahmeregelungen.

Quelle: AUMA – Aktuelle Meldungen

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