Die Fristen zur Abgabe der Schlussrechnungen für die Corona-Zuschussprogramme wurden bis Mitte 2023 verlängert. Bei der Antragstellung hatten Empfängerinnen und Empfänger der Wirtschaftshilfen ihre voraussichtlichen Umsatzeinbrüche und anfallenden Fixkosten geschätzt. Die tatsächlichen Werte müssen in einer Schlussrechnung gemeldet werden.
Quelle: AUMA – Aktuelle Meldungen